Einwohnerdienste

Abmeldebestätigung

Sollten Sie Ihre Abmeldung nachweisen müssen, stellen wir Ihnen gerne eine Abmeldebestätigung aus, welche Ihr Wegzugsdatum und den Wegzugsort  beinhaltet. Sie können die Bestätigung t…

Sollten Sie Ihre Abmeldung nachweisen müssen, stellen wir Ihnen gerne eine Abmeldebestätigung aus, welche Ihr Wegzugsdatum und den Wegzugsort  beinhaltet.

Sie können die Bestätigung telefonisch bestellen oder direkt am Schalter des Einwohneramtes beziehen.

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sic…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug beim Schalter des Einwohneramtes abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsausweis

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug auch online melden.

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie uns den Wegzug ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise mitzuteilen.

Adressänderung / Umzug

Umzug innerhalb der Gemeinde Sind Sie innerhalb der Gemeinde Ingenbohl umgezogen? Bitte melden Sie den Adresswechsel innert 14 Tagen persönlich beim Einwohneramt oder elektronisch übe…

Umzug innerhalb der Gemeinde

Sind Sie innerhalb der Gemeinde Ingenbohl umgezogen? Bitte melden Sie den Adresswechsel innert 14 Tagen persönlich beim Einwohneramt oder elektronisch über eUmzug. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können den Adresswechsel telefonisch melden.

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • gültiges Reisedokument
  • Miet- / Kaufvertrag
  • Gebühr für die Adressänderung beim Amt für Migration

Adressauskunft

Adressauskünfte über Privatpersonen Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an das Einwohneramt. Di…

Adressauskünfte über Privatpersonen

Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an das Einwohneramt. Dieser Anfrage ist ein Interessensnachweis (Rechnung, Betreibung usw.) beizulegen.

Die Gebühr beträgt CHF 10.00 (+ CHF 2.00 für die Zustellung).

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzu…

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug beim Einwohneramt anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • verheiratete Personen und Personen mit Kindern Familienbüchlein / Familienausweis
  • ev. Scheidungsurteil / Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
  • Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Miet- / Kaufvertrag


Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass / Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden) / ev. Scheidungsurteil / Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
  • Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Miet- / Kaufvertrag
  • Arbeitsvertrag


Die Anmeldegebühr für eine erwachsene Person beträgt CHF 20.00 und für eine Familie oder ein Ehepaar CHF 30.00.

Heimatausweis

Für einen Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt in einer anderen Gemeinde, stellt Ihnen das Einwohneramt einen Heimatausweis aus.   Was ist ferner zu beachten?   Sollten Sie bereits eine…

Für einen Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt in einer anderen Gemeinde, stellt Ihnen das Einwohneramt einen Heimatausweis aus.  

Was ist ferner zu beachten?  
Sollten Sie bereits einen abgelaufenen Heimatausweis haben, senden Sie diesen an das Einwohneramt zurück, damit wir die Verlängerung vornehmen können.

Die Gebühr für den 1 Jahr gültigen Heimatausweis beträgt CHF 20.00 und für den 2 Jahre gültigen CHF 30.00.

Identitätskarte und Pass

Identitätskarte - Antrag beim Einwohneramt Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich beim Einwohneramt vorbei, damit Sie den Antrag unterzeichnen könne…

Identitätskarte - Antrag beim Einwohneramt

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich beim Einwohneramt vorbei, damit Sie den Antrag unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und, falls vorhanden, die alte ID mit. Falls Sie die ID verloren haben, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens. Die Lieferfrist der neuen ID beträgt maximal 10 Arbeitstage. Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die Gebühr CHF 35.00, für Erwachsene CHF 70.00. Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre gültig, die für Kinder und Jugendliche 5 Jahre.


Pass / Identitätskarte / Kombiangebot - Antrag beim Passbüro

Sowohl der Pass als auch das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) sind beim Passbüro des Kantons Schwyz zu beantragen. Auch die Identitätskarte kann beim Passbüro bestellt werden. Für die Bestellung beim Passbüro müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Informationen dazu finden Sie hier.


Provisorischer Pass (Notpass) - Antrag beim Passbüro

In dringenden Situationen kann das Passbüro einen provisorischen Pass ausstellen. Ein solcher wird für die Dauer des geplanten Auslandaufenthaltes, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt. Informationen dazu finden Sie hier.

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsi…

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Sie können die Wohnsitzbestätigung telefonisch bestellen oder direkt am Schalter beziehen.

Die Wohnsitzbescheinigung kostet CHF 10.00. Falls Sie eine Bestätigung in einer Fremdsprache brauchen oder wir die Bescheinigung manuell erstellen müssen, beträgt die Gebühr CHF 20.00.

Zugehörige Objekte

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