Generelle Informationen

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig zu. Jede Person, die im Besitz eines gültigen Stimmrechtsausweises ist, ist berechtigt das Stimmrecht auszuüben.

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten oder den Stimmrechtsausweis verloren haben, melden Sie sich bitte beim Einwohneramt. Dazu müssen Sie persönlich, unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises, vorbeikommen. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten. 

Die Stimmabgabe ist brieflich oder an der Urne möglich.

Urnenstandort

Am Abstimmungssonntag kann die Stimmabgabe an der Urne im Stimmlokal  vorgenommen werden. Das Stimmlokal befindet sich in der Aula, Schulhausplatz 3 und ist von 10:00 bis 11:00 Uhr geöffnet.

Brieflich abstimmen

Die Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Das Rücksendekuvert kann per Post (bitte frankieren und rechtzeitig aufgeben) oder beim Abstimmungsbriefkasten der Gemeindeverwaltung, Parkstrasse 1, bis Abstimmungssonntag 11:00 Uhr eingelegt werden. Es ist auch möglich während der Bürostunden das Rücksendekuvert bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Bei der Stimmabgabe ist zu beachten:

  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Rücksendekuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde Ingenbohl erscheint.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • im Rücksendekuvert der Stimmrechtsausweis nicht offen beiliegt;
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist;
  • der Absender des Rücksendekuverts nicht identifiziert werden kann;
  • die Wahl- oder Stimmzettel nicht im Stimmkuvert verpackt worden sind; 
  • sich im Rücksendekuvert mehr Stimmkuverts als unterschriebene Stimmrechtsausweise befinden.