Genossame

Die Oberallmeind-Genossame Ingenbohl ist entstanden, als am 15. Oktober 1882 ein Teilungsvertrag (Liegenschaftenabtretung) mit der Oberallmeind-Korporation Schwyz, die auch heute noch besteht, in Kraft getreten ist. Bei diesem Teilungsvertrag sind alle gemeinschaftlich genutzten Allmeinden auf die neu entstandenen Dorfgenossamen aufgeteilt worden.  

Die Oberallmeind-Genossame Ingenbohl ist, wie gesagt, aus der Oberallmeind-Korporation Schwyz entstanden. Die Entstehung dieser Korporation ist sehr interessant. Bereits im 7./9. Jahrhundert haben sich die Schwyzer genossenschaftlich zur gemeinschaftlichen Nutzung von Grundbesitz (Allmeinden) zusammengetan. Daraus ist im Verlaufe der Zeit die Oberallmeind-Korporation Schwyz (OAK) entstanden. Dies ist durch das früheste geschichtliche Dokument, ausgestellt von Kaiser Heinrich IV., und datiert vom 10. März 1114, belegt. Die OAK ist somit bedeutend älter als die Eidgenossenschaft, die ja erst im Jahre 1291 gegründet worden ist. In der erwähnten Urkunde wird auch über den Marchenstreit zwischen dem Kloster Einsiedeln und den Schwyzern berichtet. In diesem rund 250 Jahre dauernden Grenzstreit konnte im Jahre 1350 ein endgültiger Friede erreicht werden. Dabei wurden die Grenzen des "Alten Landes Schwyz" festgelegt. Dies entspricht dem Gebiet des heutigen Bezirkes Schwyz. 

Die Oberallmeind-Genossame Ingenbohl besteht aus Bürgerinnen und Bürgern, die in einem Geschlechterregister namentlich aufgeführt, im Bezirk Schwyz heimatberechtigt und in der Gemeinde Ingenbohl wohnhaft sind. Das Recht, in die Oberallmeind-Genossame aufgenommen zu werden, wird über die väterliche Linie auf die jungen Bürgerinnen und Bürger vererbt. Sobald diese das 18. Altersjahr erfüllt haben, können sie den Aufnahmeantrag stellen und das gemeinsame Vermögen mitnutzen.

Die zahlenmässig grössten Geschlechter sind die Betschart (167), die Steiner (100), die Auf der Maur (77), die Schuler (68) und die Suter (62). Im Jahre 2000 waren 1357 nutzungsberechtigte Bürger aus 66 Geschlechtern im Genossenregister aufgeführt. Diese konnten im Verlaufe des Monats Dezember einen kleinen finanziellen Zustupf aus dem Geschäftsertrag der Genossame in Empfang nehmen. 

Das Vermögen der Genossame besteht aus dem Grundeigentum (Alpen, Waldungen und Ländereien), den Liegenschaften mit Gebäulichkeiten, Kapitalanlagen und Guthaben aller Art. Nach den Teilungsgrundsätzen von 1882 soll dieses Vermögen als unverteiltes Gut erhalten und wenn möglich vermehrt werden. Um diesem Grundsatz nachleben zu können, haben viele Genossamen ihren Geschäftsbereich diversifiziert und sind z. B. in den Wohnungsbau eingestiegen. 

Auch im sozialen Bereich hat sich die Genossame engagiert. Am 7. Dezember 1973 wurde die "Stiftung Alterswohnheim der Genossame Ingenbohl" gegründet. Diese hat sich vor allem dem Bereich Alterswohnungen in vorbildlicher Art und Weise angenommen. Im "Heidehof" an der Gersauerstrasse konnten im Jahre 1976 total 36 Kleinwohnungen an ältere Personen zu sozialen Mietzinsen übergeben werden. 

Die Oberallmeind-Genossame hat auch für die politische Gemeinde Ingenbohl eine grosse Bedeutung. Durch den Verkauf von Landparzellen wurde vielen Einwohnern die Gelegenheit geboten, ein Eigenheim zu erstellen und im Dorf dauernd sesshaft zu werden. Weitere Landflächen wurden der Gemeinde verkauft oder verpachtet, um darauf die heute bestehenden Sportplätze an der Gersauerstrasse zu erstellen. Viele bäuerliche Betriebe verdanken ihre Existenz dem Pachtland, das die Genossame zu günstigen Pachtzinsen zur Verfügung stellt. 

Für die Oberallmeind-Genossame Ingenbohl wird es auch in Zukunft oberstes Ziel sein, das bewegliche und unbewegliche Vermögen nach kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten und als unverteiltes Gut zu erhalten.