Vermittler (Friedensrichter)

Kontakt

Schönbächler Albert
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Mobile +41 79 283 32 60
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Vermittler (Friedensrichter)

Der Vermittler, bzw. Friedensrichter, übt seine Aufgabe im Nebenamt aus und muss alle 4 Jahre neu gewählt oder bestätigt werden. Er hat primär die Aufgabe, bei Streitigkeiten die Parteie…

Der Vermittler, bzw. Friedensrichter, übt seine Aufgabe im Nebenamt aus und muss alle 4 Jahre neu gewählt oder bestätigt werden. Er hat primär die Aufgabe, bei Streitigkeiten die Parteien auszusöhnen, d.h. auf einen Vergleich oder eine Klageanerkennung hinzuwirken und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten.

Der Vermittler ist an das Amtsgeheimnis gebunden und untersteht der Oberaufsicht des Bezirksgerichtes Schwyz. Die Verhandlungen finden in der Regel in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Ingenbohl statt.

Sachliche Zuständigkeit

  • Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Streitigkeiten zwischen Anbietern und Letztverbraucher (d.h. beim Konsumentenschutz)
  • Die Zuständigkeit ist ausdrücklich nicht gegeben u.a. bei: Ehesachen, Vaterschaftsprozessen, Streitigkeiten aus dem Miet- oder Pachtverhältnis, Ehrverletzungen, privatrechtlichen Baueinsprachen sowie reine Rechtsöffnungsbegehren, wenn damit nicht ein eigentliches Klagebegehren verbunden ist.

Gerichtsferien

  • vom 7. Tage vor Ostern bis und mit dem 7. Tage nach Ostern
  • vom 15. Juli bis 15. August
  • vom 18. Dezember bis und mit 7. Januar

Während dieser Zeit ruhen alle Fristen und Verhandlungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt werden.

Auskünfte

Wünschen Sie Auskunft über ein Vermittlungsbegehren? Wenden Sie sich bei Bedarf an den Vermittler oder an den Stellvertreter. Es können Ihnen u.a.  Mustervorlagen für eine Klageeinreichung zur Verfügung gestellt werden.

Gebühren

Für eine Vermittlung hat die klagende Partei, je nach Aufwand und Umfang der Klage, einen Kostenvorschuss von CHF 250.00 bis CHF 500.00 zu leisten.

Formulare für Parteieingaben

Unter dem folgenden Link können Sie die Formulare für Parteieingaben (z.B. Schlichtungsgesuch oder Schlichtungsgesuch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten) herunterladen.
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare.html

Zugehörige Objekte

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