Lebenslagen

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sic…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug beim Schalter des Einwohneramtes abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsausweis

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug auch online melden.

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie uns den Wegzug ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise mitzuteilen.

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzu…

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug beim Einwohneramt anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • verheiratete Personen und Personen mit Kindern Familienbüchlein / Familienausweis
  • ev. Scheidungsurteil / Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
  • Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Miet- / Kaufvertrag


Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass / Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden) / ev. Scheidungsurteil / Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
  • Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Miet- / Kaufvertrag
  • Arbeitsvertrag


Die Anmeldegebühr für eine erwachsene Person beträgt CHF 20.00 und für eine Familie oder ein Ehepaar CHF 30.00.

Friedhof

Für Fragen im Zusammenhang mit Todesfällen, Bestattungen und Gräbern auf dem Friedhof der Gemeinde Ingenbohl kontaktieren Sie bitte die Friedhofverwaltung unter +41 41 825 05 05 oder +41…

Für Fragen im Zusammenhang mit Todesfällen, Bestattungen und Gräbern auf dem Friedhof der Gemeinde Ingenbohl kontaktieren Sie bitte die Friedhofverwaltung unter +41 41 825 05 05 oder +41 41 825 05 22.

Kirchliche Bestattung

Für eine kirchliche Bestattung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarreisekretariat der römisch-katholischen Kirchgemeinde (+41 41 820 16 63) oder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde (+41 41 820 18 86) auf.

Freie Bestattung

Freie Bestattungen sind möglich und bedürfen keiner Bewilligung.

Bestattungskosten Erd- und Urnengrab

Die Bestattung für in der Gemeinde Ingenbohl wohnhaften Personen ist unentgeltlich. Für auswärts wohnhaft gewesene Personen werden verschiedene Tarife angewandt:

  • Erdgrab, Person war nie in der Gemeinde wohnhaft

CHF 500

  • Erdgrab, Person war früher in der Gemeinde wohnhaft

CHF 400

  • Urnengrab, Person war nie in der Gemeinde wohnhaft

CHF 350

  • Urnengrab, Person war früher in der Gemeinde wohnhaft

CHF 250

Miete von Gräbern

Die Gräber können für eine festgelegte Dauer gemietet werden. Nach Ablauf dieser Dauer können die Gräber verlängert werden.

  • Erdgrab für 25 Jahre, Erd- und Urnenbestattungen möglich

CHF 900

  • (Zweier-)Urnengrab für 15 Jahre

CHF 500

Allgemeines Erd- oder Urnengrab
Bei der Bestattung in einem allgemeinen Erd- oder Urnengrab werden keine Gebühren für die Grabstätte erhoben. Nach Ablauf der Grabesruhe können diese Gräber nicht verlängert werden.

Grabesruhe

Die Grabesruhe beträgt bei einem Erdgrab 20 Jahre und bei einem Urnengrab 10 Jahre.

Bewilligung Grabmal

Für die Errichtung eines neuen Grabmals ist gemäss Art. 12 ff. des Friedhofreglements der Gemeinde Ingenbohl eine Bewilligung notwendig. Hierzu bitten wir Sie, das entsprechende Gesuchsformular einzureichen.

Grabauflösung

Vor Ablauf der Mietdauer bei den Urnen- und Erdgräbern nimmt die Gemeinde Kontakt mit Ihnen auf. Falls Sie ein Grab vor dem Ablauf des Mietvertrages, unter Einhaltung der Grabesruhe, auflösen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Bestattung im Gemeinschaftsgrab

Für die Bestattung im Gemeinschaftsgrab wird eine Pauschalgebühr von CHF 2'500 erhoben. Darin sind die Kosten für Bestattung, Beschriftung und Unterhalt des Grabes enthalten. Für eine kurze Zeit nach der Beerdigung können Blumen, Kerzen und dergleichen an der Grabstätte aufgestellt werden. Danach ist es nicht mehr gestattet, persönliche Gegenstände anzubringen.

Grabunterhalt

Der Werkdienst der Gemeinde Ingenbohl übernimmt auf Wunsch den Unterhalt der Gräber. Die Kosten hierfür sind im Voraus zu begleichen. Der Grabunterhalt kann auch für einen kürzeren Zeitraum beansprucht werden, wobei die Mindestvertragsdauer 5 Jahre beträgt. In diesen Fällen werden die Kosten anteilig berechnet.

  • Allgemeines Erdgrab für 20 Jahre (pro Grabstätte)

CHF 6'000

  • Allgemeines Urnengrab für 12 Jahre

CHF 1'500

  • Erdgrab (Mietgrab) für 25 Jahre (pro Grabstätte)

CHF 6'000

  • (Zweier-)Urnengrab (Mietgrab) für 15 Jahre

CHF 3'000

Der Grabunterhalt beinhaltet eine Frühlings- und eine Herbstbepflanzung, sowie eine Schale mit Pflanzen bzw. Gesteck an Ostern und Allerheiligen. Zudem werden die Pflanzen gegossen und die Gräber gejätet.

Friedhof Ingenbohl

Der Friedhof Ingenbohl ist in verschiedene Sektoren aufgeteilt. Es sind dies Sektoren mit Erdgräbern, Urnengräbern und Gemeinschaftsgräbern. Die entsprechenden Pläne finden Sie unten unter Dokumente.

Identitätskarte und Pass

Identitätskarte - Antrag beim Einwohneramt Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich beim Einwohneramt vorbei, damit Sie den Antrag unterzeichnen könne…

Identitätskarte - Antrag beim Einwohneramt

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich beim Einwohneramt vorbei, damit Sie den Antrag unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und, falls vorhanden, die alte ID mit. Falls Sie die ID verloren haben, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens. Die Lieferfrist der neuen ID beträgt maximal 10 Arbeitstage. Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die Gebühr CHF 35.00, für Erwachsene CHF 70.00. Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre gültig, die für Kinder und Jugendliche 5 Jahre.


Pass / Identitätskarte / Kombiangebot - Antrag beim Passbüro

Sowohl der Pass als auch das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) sind beim Passbüro des Kantons Schwyz zu beantragen. Auch die Identitätskarte kann beim Passbüro bestellt werden. Für die Bestellung beim Passbüro müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Informationen dazu finden Sie hier.


Provisorischer Pass (Notpass) - Antrag beim Passbüro

In dringenden Situationen kann das Passbüro einen provisorischen Pass ausstellen. Ein solcher wird für die Dauer des geplanten Auslandaufenthaltes, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt. Informationen dazu finden Sie hier.

Lebensbescheinigung

Die betroffene Person hat sich persönlich unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises am Schalter zu melden. Die Angaben werden auf dem mitgebrachten Formular durch das Einwohneramt bestä…

Die betroffene Person hat sich persönlich unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises am Schalter zu melden. Die Angaben werden auf dem mitgebrachten Formular durch das Einwohneramt bestätigt.

Testamente / Ehe- und Erbverträge

Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge) können bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Das Einwohneramt bewahrt diese auf und leitet sie nach Kenntnisna…

Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge) können bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Das Einwohneramt bewahrt diese auf und leitet sie nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an die Erbschaftskanzlei des Bezirksgerichts Schwyz zur Eröffnung weiter.

Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per Post eingereicht werden. Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt CHF 40.00.

Todesfall / Erbschaft

Todesfall Sämtliche Todesfälle sind innerhalb von zwei Tagen der zuständigen Stelle zu melden. Für Fragen im Zusammenhang mit Todesfällen kontaktieren Sie bitte die Friedhofverwaltung u…

Todesfall
Sämtliche Todesfälle sind innerhalb von zwei Tagen der zuständigen Stelle zu melden. Für Fragen im Zusammenhang mit Todesfällen kontaktieren Sie bitte die Friedhofverwaltung unter +41 41 825 05 05 oder +41 41 825 05 22.

Erbschaft
Für das Erbschaftswesen ist die Erbschaftskanzlei des Bezirksgerichts Schwyz zuständig.

Zugehörige Objekte