Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug beim Schalter des Einwohneramtes abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Pass / Identitätskarte
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Mit eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie Ihren Umzug auch online melden.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie uns den Wegzug ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise mitzuteilen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | +41 41 825 05 14/15 | einwohnerkontrolle@ingenbohl.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzen | +41 41 825 05 20 | finanz@ingenbohl.ch |