Testamente / Ehe- und Erbverträge

Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge) können bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Das Einwohneramt bewahrt diese auf und leitet sie nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an die Erbschaftskanzlei des Bezirksgerichts Schwyz zur Eröffnung weiter.

Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per Post eingereicht werden. Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt CHF 40.00.

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