Soziales

Das Geschäftsfeld Soziales ist verantwortlich für relevante Bereiche der Sozialen Arbeit, namentlich...

Alimentenbevorschussung

Die Gemeinde ist bis zum 31. Dezember 2023 zuständig für die Prüfung und den Vollzug der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt die Fachstelle…

Die Gemeinde ist bis zum 31. Dezember 2023 zuständig für die Prüfung und den Vollzug der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt die Fachstelle Alimente der Ausgleichskasse Schwyz die Prüfung und den Vollzug der Alimentenbevorschussung.

Diese Fachstelle ist bereits seit dem 1. Januar 2022 zuständig für die Inkassohilfe der nicht bevorschussten Unterhaltsbeiträge von Kindern und Ehegatten. Weitere Auskünfte finden Sie unter: http://www.aksz.ch/fachstelle-alimente 

Asylwesen

Die Sozialberatung ist zuständig für die Asylsuchenden, die gemäss kantonalem Verteilschlüssel der Gemeinde Ingenbohl zugewiesen werden. Aufgabenbereiche Betreuung und Unterbrin…

Die Sozialberatung ist zuständig für die Asylsuchenden, die gemäss kantonalem Verteilschlüssel der Gemeinde Ingenbohl zugewiesen werden.

Aufgabenbereiche

  • Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden
  • Sicherstellung der medizinischen Versorgung
  • Soziale und berufliche Integration der Asylsuchenden
  • Koordination mit Bund und Kanton

Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde ist zuständig für die Prüfung und Ausrichtung der Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Erziehungsberechtigte mit tiefem Einkommen haben ab dem 1. Augu…

Die Gemeinde ist zuständig für die Prüfung und Ausrichtung der Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Erziehungsberechtigte mit tiefem Einkommen haben ab dem 1. August 2024 Anspruch auf Beiträge für externe Kinderbetreuung. Subventioniert wird nur ein Teil der Kinderbetreuungskosten: die Eltern haben einen Mindestbeitrag und einen einkommensabhängigen Selbstbehalt selber zu finanzieren. Zudem müssen für Beiträge folgende Kriterien erfüllt werden:

  • massgebendes Einkommen der Unterhaltspflichtigen liegt unter CHF 153’215.00 (nach Abzug der Sozialabzüge gemäss Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG pro Kind unter 18 Jahren im Haushalt)
  • Kinder zwischen 3 Monaten und Ende Primarstufe
  • Inner- oder ausserkantonale Betreuungseinrichtung, welche den kantonalen Vorgaben und Qualitätsstandards entspricht
  • externe Kinderbetreuung muss an Mindesterwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung der Unterhaltspflichtigen geknüpft sein und in angemessenem Verhältnis zum Beschäftigungsgrad stehen (allenfalls gibt es zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Anspruchskriterien)
  • Zuständig für die Ausrichtung der Beiträge ist die zivile Wohnsitzgemeinde der Unterhaltspflichtigen bzw. des sorgeberechtigten Elternteils

 

Aufgabenbereiche

  • Anmelde- und Auskunftsstelle für die Beiträge externer Kinderbetreuung
  • Prüfung und Vollzug der Beiträge gemäss den gesetzlichen Grundlagen (KiBeG und KiBeV)

Jugendfachstelle

Über uns Die Jugendfachstelle Brunnen ist eine Anlaufstelle im Bereich Jugendfragen. Sie unterstützt und begleitet Jugendliche und bietet ihnen einen Treffpunkt um mit Gleichaltrigen …

Über uns

Die Jugendfachstelle Brunnen ist eine Anlaufstelle im Bereich Jugendfragen. Sie unterstützt und begleitet Jugendliche und bietet ihnen einen Treffpunkt um mit Gleichaltrigen die Freizeit zu verbringen.  

Sie pflegt die Zusammenarbeit mit Schule, Behörden, anderen öffentlichen Stellen und Vereinen.

Aufgabenbereiche

Die Jugendfachstelle Brunnen...  

  • richtet sich an Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren und ergänzt die bestehenden Angebote anderer Institutionen. 
  • nimmt die Bedürfnisse beider Geschlechter und verschiedener Kulturen wahr.
  • schafft gesundheitsfördernde Bedingungen, wirkt präventiv und macht auf Fehlentwicklungen aufmerksam.
  • basiert auf positiven Wertvorstellungen wie Menschlichkeit, Ehrlichkeit und Toleranz.
  • bietet den Jugendlichen einen Begegnungsort (Time out) an, den sie ohne Konsumzwang und Leistungsdruck benützen können.
  • fördert Eigeninitiative, Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Kreativität der Jugendlichen und bietet entsprechende Freiräume.
  • überträgt Verantwortung und ermöglicht Mitbestimmung um die Jugendlichen in der Gemeinde zu integrieren.

Hier geht es zur Website der Jugendfachstelle

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit der Gemeindeschule Ingenbohl bietet Unterstützung für einen erfolgreichen Schulalltag. Sie ist Anlaufstelle bei sozialen Problemen in der Schule und in der Familie.…

Die Schulsozialarbeit der Gemeindeschule Ingenbohl bietet Unterstützung für einen erfolgreichen Schulalltag. Sie ist Anlaufstelle bei sozialen Problemen in der Schule und in der Familie. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus und trägt dazu bei, die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. 

Die Schulsozialarbeit ...

  • berät, begleitet und unterstützt Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern in Krisensituationen.
  • hilft Schülerinnen und Schülern bei persönlichen und sozialen Problemen.
  • ist präsent in den Schulanlagen.
  • arbeitet präventiv und ressourcen-orientiert mit den Stärken der Schülerinnen und Schülern und unterstützt ihre Persönlichkeitsentwicklung.
  • unterstützt und begleitet im Schulalltag, bei Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten und Kommunikationsproblemen in den Schulklassen.
  • bietet schulbezogene Beratung und leistet Präventionsarbeit.
  • fördert ein positives Schulhausklima.
  • vermittelt an spezifische Fachstellen.
  • fördert die Vernetzung mit Institutionen der Jugendarbeit.
  • fördert die individuelle und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.

 

Kontakt

Schulsozialarbeiterin: Myriam Brand

Büro 
Schulsozialarbeit Gemeinde Ingenbohl, Schulhaus Büöl, Schulhausplatz 5, 6440 Brunnen

Anwesend
Montag bis Freitag

Öffnungszeiten
Während des regulären Schulbetriebs. Termine können auch ausserhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Sozialberatung

Die Sozialberatung ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes und der Aufträge der Fürsorgebehörde. Sie bietet Beratun…

Die Sozialberatung ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes und der Aufträge der Fürsorgebehörde. Sie bietet Beratung an für Einzelpersonen, Paare und Familien in persönlichen, familiären, sozialen  und finanziellen Notlagen.

 

Anmeldung

Anmeldungen für wirtschaftliche Sozialhilfe und persönliche Beratungen nur über Sekretariat Soziales
(+41 41 825 05 35 / soziales@ingenbohl.ch).

 

Wirtschaftliche Sozialhilfe

Sozialhilfe sichert die Existenz von bedürftigen Personen. Sie ist das unterste Netz der sozialen Sicherheit. Zur Anspruchsprüfung müssen Hilfesuchende ein Gesuchsformular mit Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation ausfüllen. Das Formular und die Checkliste mit den einzureichenden Unterlagen werden vom Sekretariat Soziales ausgehändigt. Weitere Informationen sind im Merkblatt zu finden (siehe Online Schalter).

Aufgabenbereiche

  • Vollzug gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Schwyz (siehe Online-Dienste) und den Aufträgen der Fürsorgebehörde
  • Anspruchsprüfung gemäss SKOS-Richtlinien (siehe Online-Dienste)
  • Antragsstellung an die Fürsorgebehörde

 

Persönliche Beratung

Persönliche Hilfe zielt darauf ab, Menschen in belastenden Lebenslagen durch individualisierte Massnahmen zu stabilisieren und zu stärken. Anspruch auf persönliche Hilfe haben Personen, die eine belastende Lebenslage nicht selbstständig zu bewältigen vermögen. Persönliche Hilfe wird im Einvernehmen mit der hilfesuchenden Person gewährt und ist an kein bestimmtes Verfahren gebunden. 

Aufgabenbereiche

  • persönliche Schwierigkeiten und Krisen
  • Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration
  • Fragen rund um Sozialversicherungen
  • Themen rund um Partnerschaft und Familie
  • Suche nach Spezialhilfen
  • Finanzielle Engpässe und Schulden

Zugehörige Objekte