Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnisse werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt.

Vorgehen

Die Gesuchsteller können persönlich bei der zuständigen KESB vorsprechen. Auszuweisen haben sie sich mit Pass, Identitätskarte oder Führerausweis. Alternativ kann das Handlungsfähigkeitszeugnis mit dem Formular unter www.sz.ch/kes bezogen werden. Der Bestellung ist eine Fotokopie resp. Scan eines der oben erwähnten Ausweispapiere beizulegen. Die Gebühr von CHF 35.00 wird nach der Zustellung des Handlungsfähigkeitszeugnisses in Rechnung gestellt.

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