Sozialberatung

Die Sozialberatung ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes und der Aufträge der Fürsorgebehörde. Sie bietet Beratung an für Einzelpersonen, Paare und Familien in persönlichen, familiären, sozialen  und finanziellen Notlagen.

 

Anmeldung

Anmeldungen für wirtschaftliche Sozialhilfe und persönliche Beratungen nur über Sekretariat Soziales
(+41 41 825 05 35 / soziales@ingenbohl.ch).

 

Wirtschaftliche Sozialhilfe

Sozialhilfe sichert die Existenz von bedürftigen Personen. Sie ist das unterste Netz der sozialen Sicherheit. Zur Anspruchsprüfung müssen Hilfesuchende ein Gesuchsformular mit Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation ausfüllen. Das Formular und die Checkliste mit den einzureichenden Unterlagen werden vom Sekretariat Soziales ausgehändigt. Weitere Informationen sind im Merkblatt zu finden (siehe Online Schalter).

Aufgabenbereiche

  • Vollzug gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Schwyz (siehe Online-Dienste) und den Aufträgen der Fürsorgebehörde
  • Anspruchsprüfung gemäss SKOS-Richtlinien (siehe Online-Dienste)
  • Antragsstellung an die Fürsorgebehörde

 

Persönliche Beratung

Persönliche Hilfe zielt darauf ab, Menschen in belastenden Lebenslagen durch individualisierte Massnahmen zu stabilisieren und zu stärken. Anspruch auf persönliche Hilfe haben Personen, die eine belastende Lebenslage nicht selbstständig zu bewältigen vermögen. Persönliche Hilfe wird im Einvernehmen mit der hilfesuchenden Person gewährt und ist an kein bestimmtes Verfahren gebunden. 

Aufgabenbereiche

  • persönliche Schwierigkeiten und Krisen
  • Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration
  • Fragen rund um Sozialversicherungen
  • Themen rund um Partnerschaft und Familie
  • Suche nach Spezialhilfen
  • Finanzielle Engpässe und Schulden

Zugehörige Objekte