Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung gilt für:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die nicht mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind
  • minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
  • ausländische Familien

Die ordentliche Einbürgerung ist ein dreistufiges Verfahren von Gemeinde, Kanton und Bund. Das Gesuch wird bei der Gemeinde am Wohnort eingereicht.

Informationen zu den Anforderungen und zum Ablauf der ordentlichen Einbürgerung finden Sie in den Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Ingenbohl.

Weitere Auskünfte und die Gesuchsformulare für die ordentliche Einbürgerung erhalten Sie vom Sekretariat der Einbürgerungsbehörde.

Zugehörige Objekte

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9.1.1_Richtlinien_ordentliches_Einburgerungsverfahren.pdf Download 0 9.1.1_Richtlinien_ordentliches_Einburgerungsverfahren.pdf