Raumplanung

Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird. Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedelung. Die Gemeinden sind verpflichtet, Zonenpläne und Erschliessungspläne samt den zugehörigen Vorschriften zu erlassen. Kommunale Planung

Der Zonenplan bestimmt die Zonenzugehörigkeit der einzelnen Parzellen und die zulässige Nutzungsart (z.B. Wohnen, Gewerbe). Das Baureglement definiert u.a. die Anforderungen an die Bauten und Anlagen und legt die einzuhaltenden Baumasse fest. Das Raumplanungsgesetz verlangt die fristgerechte Erschliessung der Bauzonen. Mit dem Erschliessungsplan werden diese Vorgaben umgesetzt.

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Gemeinde Ingenbohl
Raumplanung
Heideweg 8
Postfach 554
6440 Brunnen
Tel. +41 41 825 05 10
bauamt@ingenbohl.ch

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