Publikation Einbürgerungsgesuche

25. Juli 2025

Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.

Folgendes Einbürgerungsgesuch wird in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 30 vom 25. Juli 2025 publiziert:

  • Mónica Isabel Lima Cabral, geboren 25. Oktober 1989, von Portugal, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 6440 Brunnen, Gotthardstrasse 1.

Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 25. Juli bis und mit 4. September 2023 (Gerichtsferien berücksichtigt).

Zugehörige Objekte