Publikation Einbürgerungsgesuche
Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.
Folgende Einbürgerungsgesuche werden in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 28 vom 11. Juli 2025 publiziert:
- Johanna Maria Ardine Schepers, geboren 8. August 1968, von Niederlande, Wohnsitz in der Schweiz seit 17 Jahren, wohnhaft 6440 Brunnen, Axenstrasse 4c.
- Lydia Starke, geboren 8. Januar 1962, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 23 Jahren, wohnhaft 6440 Brunnen, Luzernerstrasse 32a.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 11. Juli bis und mit 1. September 2025 (Gerichtsferien berücksichtigt).