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Wegzug / Abmeldung
Beim Verlassen unserer Gemeinde ist folgendes zu beachten:
Schweizer Staatsangehörige
- die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen
- mitzubringen ist der Niederlassungsausweis oder Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige
- die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen
- mitzubringen ist der Ausländerausweis
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug auch online melden.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie uns den Wegzug ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise mitzuteilen.
Verantwortlich | Telefon |
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Einwohneramt | +41 41 825 05 14/15 |