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Abstimmungen
Abstimmung vom 7. März 2021
- Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
- Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Bezirksabstimmung
- Einzelinitiative „Für die Gewährung einer Kreditsicherungsgarantie von CHF 2‘000‘000 durch den Bezirk Schwyz an die Rotenfluebahn Mythenregion AG Schwyz“
Stimmabgabe an der Urne
Alle zugeschickten Unterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmkuvert, Stimm- und Wahlzettel) von zu Hause mitnehmen. Im Stimmlokal liegen keine Stimm- und Wahlzettel auf.
Im Stimmlokal geben Sie der Urnenwache Ihren Stimmrechtsausweis ab. Die Urnenwache stempelt sodann das Stimmkuvert.
Sie füllen die Stimm- und Wahlzettel aus, stecken sie in das gestempelte Stimmkuvert und werfen dieses in die Urne.
Die Benützung des gestempelten Stimmkuverts ist obligatorisch. Offen in der Urne liegende Stimm- und Wahlzettel sowie ungestempelte Stimmkuverts sind für das Ergebnis unerheblich und werden deshalb vernichtet.