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Pass und Identitätskarte
Jede Person muss persönlich den neuen Ausweis (ID beim Einwohneramt; Pass beim Passbüro Schwyz) des gesetzlichen Wohnsitzes beantragen. Der Antrag muss persönlich vor Ort unterzeichnet werden. Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters oder mit einer schriftlichen Vollmacht erscheinen.
Verlust eines Ausweises
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat den Verlust einer schweizerischen Polizeistelle anzuzeigen. Diese ausgestellte Verlustmeldung muss bei Beantragung des neuen Ausweises abgegeben werden.
Pass Modell 10
Der Schweizer Pass mit biometrischen Daten
Schweizerinnen und Schweizer können nur noch einen Pass mit biometrischen Daten beantragen. Die Ausstellung solcher Pässe erfolgt direkt beim Passbüro des Kantons Schwyz. Ein Passfoto wird für den Antrag nicht mehr benötigt, resp. wird das Foto direkt in der Erfassungsbox des Passbüros angefertigt.
Um einen Termin beim Passbüro zu erhalten, sollte man vorgängig das Antragsformular auf www.schweizerpass.ch ausfüllen oder telefonisch beim Passbüro einen Termin vereinbaren.
Provisorischer Pass
Seit 2003 werden keine "Not-Identitätskarten" mehr ausgestellt. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden, dessen Gültigkeit max. ein Jahr beträgt und nach erfolgter Reise zurückgegeben werden muss.
Wie beim biometrischen Pass muss ein Antragsformular persönlich beim Passbüro beantragt werden. Gestützt auf diesen Antrag kann das Passbüro in Schwyz innert kurzer Frist einen provisorischen Pass ausstellen.
Weitere Infos finden Sie hier.
Identitätskarte - Antrag beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde
Eine neue Identitätskarte ist beim Einwohneramt der Wohngemeinde zu beantragen. Der Antragsteller muss persönlich (auch Kinder) am Schalter des Einwohneramtes vorbeikommen. Auch gesetzliche Vertreter (Eltern/Vormund) müssen den Antrag schriftlich einwilligen.
Es ist zur Identifikation des Antragsstellers eine vorhandene alte Identitätskarte oder ein andere amtlicher Ausweis vorzulegen.
Es wird ein aktuelles Passfoto verlangt, welches den Kriterien der Fotomustertafel entspricht (neutraler Hintergrund, Mund geschlossen, Frontalaufnahme, etc.) Die Fotomustertafel mit Beispielen und Grössenangabe finden Sie hier.
Kosten Biometrischer Pass / Identitätskarte
Wie viel kostet eine Identitätskarte oder ein Pass? | |
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Identitätskarten Kinder bis 18 Jahre: | CHF 35.00 |
Identitätskarten Erwachsene: | CHF 70.00 |
Biometrischer Pass Kinder bis 18 Jahre: | CHF 65.00 |
Biometrischer Pass Erwachsene: | CHF 145.00 |
Kombi Pass und IDK Kinder bis 18 Jahre: | CHF 78.00 |
Kombi Pass und IDK Erwachsene: | CHF 158.00 |
Provisorischer Pass | CHF 100.00 |
Alle Preise inkl. Porto und Versand.
Wie lange ist der biometrische Pass und die Identitätskarte gültig? | |
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Personen ab 18 Jahre: | 10 Jahre |
Kinder 3 - 18 Jahre: | 5 Jahre |
Kinder bis 3 Jahre: | 5 Jahre |
provisorischer Pass: | max. 1 Jahr resp. Dauer des Aufenthaltes |
Ausstelldauer
Die Ausstellungsdauer beträgt für Pass und Identitätskarte nach definitiver Antragsstellung max. 10 Arbeitstage.
Länderinformationen / Einreisebestimmungen
Verantwortlich | Telefon |
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Einwohneramt | +41 41 825 05 14/15 |