Publikation Einbürgerungsgesuche
Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.
Folgende Einbürgerungsgesuche werden in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 15 vom 16. April 2026 publiziert:
- Carlos-Daniel Aguilar, geboren 14. November 2012, von Rumänien, Wohnsitz in der Schweiz seit 13 Jahren, wohnhaft 6440 Brunnen, Rigistrasse 6.
- Sabahudin Kucukovic, geboren 12. Juni 1991, von Bosnien und Herzegowina, Wohnsitz in der Schweiz seit 34 Jahren, wohnhaft 6440 Brunnen, Luzernerstrasse 30.
- Albin Xhemaili, geboren 26. Dezember 1992, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt wohnhaft 6440 Brunnen, Bahnhofstrasse 17.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 16. April bis und mit 6. Mai 2026.