Publikation Einbürgerungsgesuche
Publikation Einbürgerungsgesuche
Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.
Folgendes Einbürgerungsgesuch wird in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 40 vom 3. Oktober 2025 publiziert:
- Diart Rexhaj, geboren 28. Januar 2008, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 6440 Brunnen, Bahnhofplatz 14.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 3. bis und mit 23. Oktober 2025.