Publikation Einbürgerungsgesuche
Publikation Einbürgerungsgesuche
Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.
Folgende Einbürgerungsgesuche werden in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 25 vom 20. Juni 2025 publiziert:
- Bruna Albano, geboren 20. April 1969, von Italien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 6440 Brunnen, Wylenstrasse 9a.
- Joanna Thümler, geboren 24. Februar 1973, von Polen, Wohnsitz in der Schweiz seit 13 Jahren,
- Adrianna Baranowska, geboren 26. September 1997, von Polen, Wohnsitz in der Schweiz seit 13 Jahren, beide wohnhaft 6440 Brunnen, Luzernerstrasse 11.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 20. Juni bis und mit 10. Juli 2025.