Alimentenbevorschussung

Die Gemeinde ist bis zum 31. Dezember 2023 zuständig für die Prüfung und den Vollzug der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt die Fachstelle Alimente der Ausgleichskasse Schwyz die Prüfung und den Vollzug der Alimentenbevorschussung.

Diese Fachstelle ist bereits seit dem 1. Januar 2022 zuständig für die Inkassohilfe der nicht bevorschussten Unterhaltsbeiträge von Kindern und Ehegatten. Weitere Auskünfte finden Sie unter: http://www.aksz.ch/fachstelle-alimente 

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