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Detailinformationen
11.01.2021 Publikation Einbürgerungsgesuch
Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.
Folgendes Einbürgerungsgesuch wird in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 1 vom 8. Januar 2021 publiziert:
- Ruby-Mae Warren, geboren 20. Mai 2005, vom Vereinigten Königreich, Wohnsitz in der Schweiz seit 14 Jahren
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 8. bis und mit 28. Januar 2021.