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Detailinformationen
29.05.2020 Bauplanauflage in der Gemeinde Ingenbohl
Amtsblatt 22/2020 vom 29.05.2020
innerhalb der Bauzonen
Bauherrschaft: Genossame Ingenbohl, Kirchenriedweg 20, 6440 Brunnen; Projekt: Schmid Bauplanung, Steinertalweg 13, 6422 Steinen. Bauobjekt: Umbau und Sanierung Mehrfamilienhäuser, Balkonvergrösserungen, Velovorbauten und Garagenersatzbau, Rosengartenstrasse 24 und 26, Brunnen, KTN 1364, Koordinaten 2 689 055/1 206 235 (zweite Ausschreibung (siehe Amtsblatt Nr. 51 vom 20. Dezember 2019)).
Auflagen und Einsprachen
Das Baugesuch liegt auf dem Bauamt Ingenbohl (Heideweg 8) während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Ingenbohl, Parkstrasse 1, 6440 Brunnen, gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 29. Mai bis und mit 18. Juni 2020.