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Detailinformationen
10.01.2020 Bauplanauflage in der Gemeinde Ingenbohl
Amtsblatt 52/2019 vom 27.12.2019
innerhalb der Bauzonen
Bauherrschaft: hbi invest ag, Seestrasse 125, 6442 Gersau; Projekt: ARDE Architektur AG, Eisengasse 3, 6440 Brunnen. Bauobjekt: drittverbindlicher Vorentscheid (§ 84 Abs. 3 PBG) zur Frage Umfang der Besitzstandsgarantie (Wiederaufbaurecht), Bahnhofstrasse 27, Liegenschaft Stauffacher, Brunnen, KTN 1166, Koordinaten 2 688 850/1 205 693.
Auflagen und Einsprachen
Das Baugesuch liegt auf dem Bauamt Ingenbohl (Heideweg 8) während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Ingenbohl, Parkstrasse 1, 6440 Brunnen, gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 27. Dezember 2019 bis und mit 16. Januar 2020.