Publikation Einbürgerungsgesuche

31. Januar 2025

Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.

Folgende Einbürgerungsgesuche werden in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 5 vom 31. Januar 2025 publiziert:

  • Suthakini Logeswaran, geboren 15. August 1973, von Sri Lanka, Wohnsitz in der Schweiz seit 26 Jahren, wohnhaft 6440 Brunnen, Gätzlistrasse 16.
  • Filipa Soraya Felton, geboren 11. März 1999, von Vereinigtes Königreich, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 6440 Brunnen, Luzernerstrasse 24.

Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 31. Januar bis und mit 20. Februar 2025.

Zugehörige Objekte