Publikation Einbürgerungsgesuche
Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.
Folgendes Einbürgerungsgesuch wird in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 39 vom 27. September 2024 publiziert:
- Sonja Geier, geboren 13. Juni 1973, von Österreich, Wohnsitz in der Schweiz seit 12 Jahren,
wohnhaft 6440 Brunnen, Bahnhofstrasse 32.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 27. September bis und mit 17. Oktober 2024.