Publikation Einbürgerungsgesuche
Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.
Folgende Einbürgerungsgesuche werden in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 35 vom 30. August 2024 publiziert:
- Ines Nadine Hohenbrink, geboren 5. Oktober 1979, Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 16 Jahren, wohnhaft 6440 Brunnen, Schillerweg 21.
- Alexander Maria Eckhard Braun, geboren 15. November 1979, Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 16 Jahren, wohnhaft 6440 Brunnen, Schillerweg 21.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 30. August bis und mit 19. September 2024.