Alimentenbevorschussung

Die Gemeinde ist zuständig für die Prüfung und den Vollzug der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.  

Für die Inkassohilfe der nicht bevorschussten Unterhaltsbeiträge von Kindern und Ehegatten ist seit 1. Januar 2022 die Fachstelle Alimente der Ausgleichskasse Schwyz zuständig. Weitere Auskünfte finden Sie unter: www.aksz.ch/fachstelle-alimente

Aufgabenbereiche

  • Anmelde- und Auskunftsstelle für die Alimentenbevorschussung
  • Vollzug der Alimentenbevorschussung gemäss gesetzlicher Grundlage

Kontakt

Gemeinde Ingenbohl
Alimentenbevorschussung
Parkstrasse 1
Postfach 535
6440 Brunnen
Tel. +41 41 825 05 35
Tel. 2 +41 41 825 05 50
soziales@ingenbohl.ch

Website

Öffnungszeiten

  Vormittag Nachmittag
Montag - Donnerstag 08:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung möglich.

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