Alimentenbevorschussung
Die Gemeinde ist zuständig für die Prüfung und den Vollzug der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.
Für die Inkassohilfe der nicht bevorschussten Unterhaltsbeiträge von Kindern und Ehegatten ist seit 1. Januar 2022 die Fachstelle Alimente der Ausgleichskasse Schwyz zuständig. Weitere Auskünfte finden Sie unter: www.aksz.ch/fachstelle-alimente
Aufgabenbereiche
- Anmelde- und Auskunftsstelle für die Alimentenbevorschussung
- Vollzug der Alimentenbevorschussung gemäss gesetzlicher Grundlage
Kontakt
Gemeinde IngenbohlAlimentenbevorschussung
Parkstrasse 1
Postfach 535
6440 Brunnen
Tel. +41 41 825 05 35
Tel. 2 +41 41 825 05 50
soziales@ingenbohl.ch
Website
Öffnungszeiten
Vormittag | Nachmittag | |
Montag - Donnerstag | 08:00 - 11:45 Uhr | 13:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 11:45 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung möglich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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