Steuern
| Kontaktadresse | |
|---|---|
| Anschrift: | Postfach 254, 6440 Brunnen |
| Telefon: | 041 825 05 19 |
| Telefax: | 041 825 05 50 |
| E-Mail: | steuern(at)brunnen.ch |
| Öffnungszeiten: | Montag - Freitag 08.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr, Donnerstag bis 18.00 Uhr |
Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne direkte Bundessteuer) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen. Ebenso werden die Steuererklärungen versandt, zurückgefordert und der kant. Steuerverwaltung Schwyz zur Veranlagung zugestellt.
Fristerstreckungen
Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung sind vor Ablauf der gesetzten Frist (31. März) beim Steueramt schriftlich zu beantragen.
Verrechnungssteuer
Verrechnungssteuern werden separat durch die Kant. Steuerverwaltung Schwyz abgewickelt.
Zahlungsfristen
2 % Skonto bei Bezahlung des ganzen Steuerbetrages innert 30 Tagen bzw. bis zum 1. Juli
Ratenzahlungen
1. Rate bis zum 31. Oktober
2. Rate bis zum 31. Dezember
3. Rate bis zum 28. Februar im Folgejahr
Wird eine Rate nicht fristgemäss eingehalten, so ist der gesamte Steuerbetrag am 31. Dezember fällig.
Verzugszins ab Steuerjahr 2009
Für verspätet geleistete Zahlungen ist gemäss § 23 der Steuerbezugsverordnung ein Verzugszins von 4 % ab Verfall der Steuerbeträge geschuldet.
Schadenwehrersatzabgabe
Die Schadenwehrersatzabgabe haben alle Personen zwischen dem 20. und erfüllten 52. Altersjahr zu entrichten, abgestuft nach dem Einkommen, nämlich:
| Steuerbares Einkommen in Franken | Ersatzabgabe |
|---|---|
| 0 - 10'000 | Fr. 65.-- |
| 10'001 - 20'000 | Fr. 85.-- |
| 20'001 - 30'000 | Fr. 100.-- |
| 30'001 - 40'000 | Fr. 130.-- |
| 40'001 - 50'000 | Fr. 150.-- |
| 50'001 und mehr | Fr. 180.-- |
Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz
Wenn Sie Ihren Wohnsitz am 31. Dezember in Brunnen haben, sind Sie für das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig. Die Steuerzahlen werden von der letzten Wohnsitzgemeinde übernommen. Die Steuererklärung wird Ihnen im Folgejahr automatisch zugestellt.
Zuzug von anderen Kantonen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz am 31. Dezember in Brunnen haben, sind Sie für das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig, auch wenn Sie nur einen Teil des Jahres bei uns gewohnt haben. Die Wegzugsgemeinde darf für das laufende Jahr nicht mehr besteuern. Sie erhalten eine provisorische Rechnung auf Grund der Steuerfaktoren ihrer Wegzugsgemeinde. Die Steuererklärung wird Ihnen im Folgejahr automatisch zugestellt.
Wegzug innerhalb/ausserhalb Kanton
Wir stornieren Ihnen die zugestellte prov. Steuerrechnung für das laufende Jahr, da Sie die Steuern für das ganze Jahr in jener Gemeinde entrichten müssen, in der Sie am 31. Dezember wohnen. Wir verrechnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe (falls pflichtig).
Bei Wezug innerhalb Kanton werden bereits bezahlte Steuern an das Steueramt des neuen Wohnsitzes direkt überwiesen.
Bei Wegzug ausserhalb Kanton werden bereits bezahlte Steuern Ihnen persönlich zurückerstattet.
Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich mindestens einen Monat vor Ihrem Wegzug.
Sie erhalten eine Steuererklärung für das laufende Jahr.
| Ansprechpartner | Funktion | Telefon |
|---|---|---|
| Géza Heiner | Gruppenleiter Steuern | 041 825 05 21 |
| Joe Reichmuth | Sachbearbeiter Steuern | 041 825 05 17 |
| Beatrice Ehrler | Lernende Kauffrau Profil E | 041 825 05 19 |
Online-Schalter
| Dienst | Datei | Bestellung | Link |
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| Fristerstreckung Steuererklärung | |||
| Kanton Schwyz | |||
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