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Inhaltsbereich :Steuern

Kontaktadresse
Anschrift:Postfach 254, 6440 Brunnen
Telefon:041 825 05 19
Telefax:041 825 05 50
E-Mail: steuern(at)brunnen.ch
Öffnungszeiten:Montag - Freitag 08.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr,
Donnerstag bis 18.00 Uhr


Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne direkte Bundessteuer) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen. Ebenso werden die Steuererklärungen versandt, zurückgefordert und der kant. Steuerverwaltung Schwyz zur Veranlagung zugestellt.

Fristerstreckungen

Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung sind vor Ablauf der gesetzten Frist (31. März) beim Steueramt schriftlich zu beantragen.

Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuern werden separat durch die Kant. Steuerverwaltung Schwyz abgewickelt.

Zahlungsfristen

2 % Skonto bei Bezahlung des ganzen Steuerbetrages innert 30 Tagen bzw. bis zum 1. Juli

Ratenzahlungen

1. Rate bis zum 31. Oktober
2. Rate bis zum 31. Dezember
3. Rate bis zum 28. Februar im Folgejahr

Wird eine Rate nicht fristgemäss eingehalten, so ist der gesamte Steuerbetrag am 31. Dezember fällig.

Verzugszins ab Steuerjahr 2009

Für verspätet geleistete Zahlungen ist gemäss § 23 der Steuerbezugsverordnung ein Verzugszins von 4 % ab Verfall der Steuerbeträge geschuldet.

Schadenwehrersatzabgabe

Die Schadenwehrersatzabgabe haben alle Personen zwischen dem 20. und erfüllten 52. Altersjahr zu entrichten, abgestuft nach dem Einkommen, nämlich:

Steuerbares Einkommen in FrankenErsatzabgabe
0 - 10'000Fr. 65.--
10'001 - 20'000Fr. 85.--
20'001 - 30'000Fr. 100.--
30'001 - 40'000Fr. 130.--
40'001 - 50'000Fr. 150.--
50'001 und mehrFr. 180.--

Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz

Wenn Sie Ihren Wohnsitz am 31. Dezember in Brunnen haben, sind Sie für das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig. Die Steuerzahlen werden von der letzten Wohnsitzgemeinde übernommen. Die Steuererklärung wird Ihnen im Folgejahr automatisch zugestellt.

Zuzug von anderen Kantonen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz am 31. Dezember in Brunnen haben, sind Sie für das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig, auch wenn Sie nur einen Teil des Jahres bei uns gewohnt haben. Die Wegzugsgemeinde darf für das laufende Jahr nicht mehr besteuern. Sie erhalten eine provisorische Rechnung auf Grund der Steuerfaktoren ihrer Wegzugsgemeinde. Die Steuererklärung wird Ihnen im Folgejahr automatisch zugestellt.

Wegzug innerhalb/ausserhalb Kanton

Wir stornieren Ihnen die zugestellte prov. Steuerrechnung für das laufende Jahr, da Sie die Steuern für das ganze Jahr in jener Gemeinde entrichten müssen, in der Sie am 31. Dezember wohnen. Wir verrechnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe (falls pflichtig).

Bei Wezug innerhalb Kanton werden bereits bezahlte Steuern an das Steueramt des neuen Wohnsitzes direkt überwiesen.

Bei Wegzug ausserhalb Kanton werden bereits bezahlte Steuern Ihnen persönlich zurückerstattet.

Wegzug ins Ausland

Bitte melden Sie sich mindestens einen Monat vor Ihrem Wegzug.
Sie erhalten eine Steuererklärung für das laufende Jahr.

AnsprechpartnerFunktionTelefon
Géza HeinerGruppenleiter Steuern041 825 05 21
Joe ReichmuthSachbearbeiter Steuern041 825 05 17
Beatrice EhrlerLernende Kauffrau Profil E041 825 05 19

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