Hundekontrolle

Der erste Schritt zum Hundehalter
Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes bei der Gemeinde melden. Die Gemeinde erfasst die Personalien des Hundehalters in der Amicus-Datenbank (Nationale Datenbank für Hunde). Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, können die Benutzerdaten (Personen-ID) selber in der Amicus-Datenbank nachschauen oder bei der Gemeinde nachfragen. Erst wenn eine Person in der Amicus-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf sie registriert werden.

Registrierung der Hunde
In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Hundehalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung des Hundes in der Amicus-Datenbank müssen durch einen Tierarzt vorgenommen werden.

Import von Hunden
Führt eine Person einen Hund in die Schweiz ein, so muss sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Davon ausgenommen sind Hunde, die für Ferien oder einen anderen Kurzaufenthalt vorübergehend eingeführt werden.

Besitzerwechsel
Personen, die einen Hund verkaufen, erwerben oder für länger als drei Monate abgeben oder übernehmen, müssen dies innerhalb von zehn Tagen in der Hundedatenbank erfassen. Dazu müssen die Daten aller beteiligten Personen sowie diejenigen des Hundes vorgängig in der Hundedatenbank erfasst sein. Mittels eigenen Logins kann sich der Hundehalter selbstständig unter www.amicus.ch einloggen und die Abgabe bzw. Übernahme des Hundes erfassen.

Adressänderungen
Namens- und Adressänderungen müssen innerhalb von zehn Tagen der Gemeinde gemeldet werden, welche die Daten in der Hundedatenbank ändert. Sie können nicht durch den Hundehalter selber erfasst werden.

Tod des Hundes
Das Todesdatum kann auf Amicus selber erfasst werden. Die Gemeinde oder der Tierarzt kann das Todesdatum auch eintragen, bitte melden sie allfällige Mutationen innerhalb von 10 Tagen.

Bezahlung der Hundesteuer
Alle Hundehalter erhalten von der Gemeindekasse alljährlich im Verlaufe des Januars eine Rechnung für die Bezahlung der fälligen Hundesteuer. Als Grundlage für die Rechnungstellung dient die zentrale Amicus-Datenbank, in welcher alle in der Gemeinde Ingenbohl gehaltenen Hunde und deren Halter registriert sind.

Tritt die Steuerpflicht während des Jahres ein, ist die Steuer anteilmässig für die restlichen Monate des Jahres zu entrichten. Bei Wohnortswechsel wird der in einer anderen Gemeinde des Kantons entrichtete Steuerbetrag angerechnet.

Höhe der Hundesteuer
für einen Nutzhund
(Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft sowie Jagdhunde,
deren Halter im Vorjahr ein Jagdpatent gelöst hatten)
CHF 40.00
für übrige Hunde CHF 100.00
für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 200.00
1 Hund CHF 100.00
2 Hunde CHF 300.00
3 Hunde CHF 500.00
4 Hunde CHF 700.00
usw.  

Kontakt

Gemeinde Ingenbohl
Hundekontrolle
Parkstrasse 1
Postfach 554
6440 Brunnen
Tel. +41 41 825 05 18
marina.niederberger@ingenbohl.ch

Website

Öffnungszeiten

  Vormittag Nachmittag
Montag - Donnerstag 08:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung möglich.

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